Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Softwareentwicklung und Softwareänderung
Stand: 21.09.2022
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der kopf & byte GmbH, Robert-Sieber-Straße 1, 74379 Ingersheim, Deutschland (nachfolgend die „kopf & byte“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend diese „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche die kopf & byte mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend der „Auftraggeber“) über die von der kopf & byte angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen (kopf & byte und Auftraggeber nachfolgend einzeln jeweils der „Vertragspartner“ und gemeinsam die „Vertragspartner“). Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten auch für alle im Rahmen eines Laufzeitvertrages erfolgenden zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, ohne dass diese AGB in jedem Einzelfall gesondert vereinbart werden müssen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in der bei Abschluss des Laufzeitvertrages mitgeteilten Fassung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als kopf & byte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden daher vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung keine Anwendung, selbst wenn kopf & byte ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder auf die ausschließliche Geltung dieser AGB hinweist. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall. Insbesondere stellt die Bezugnahme von kopf & byte auf ein Schreiben, welches die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, sowie die vorbehaltlose Leistung bzw. Lieferung in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
(4) Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten oder Verträgen. Sofern und soweit im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Abweichungen zu diesen AGB enthalten, haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben davon unberührt.
(5) Sofern in diesen AGB Schriftform verlangt wird, gilt grundsätzlich § 126 BGB. Zur Wahrung des Formerfordernisses genügt – wenn nicht einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich etwas anderes vorsehen – die telekommunikative Übermittlung einer Kopie der jeweiligen Urkunde, insbesondere als PDF-Kopie per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung/en übermittelt wird. Die Übermittlung per Fax ist ausgeschlossen.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Die auf der Website von kopf & byte oder in anderen Werbemedien bzw. auf anderen Plattformen angezeigten, beworbenen und angebotenen Leistungen der kopf & byte stellen keine verbindlichen Angebote dar. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Produktmuster, Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen, Unterlagen, Demo-Zugänge oder Beispiele von Leistungen der kopf & byte (wie zum Beispiel Anwendungen, Skizzen und Grafiken oder Texte) – auch in elektronischer Form – überlassen werden.
(2) Individuelle Angebote von kopf & byte haben eine Geltungsdauer und Annahmefrist von einem Monat ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Bestellungen bzw. Aufträge des Auftraggebers kann kopf & byte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.
(3) Angaben der kopf & byte zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie diesbezügliche Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Für die Rechtsbeziehungen zwischen kopf & byte und dem Auftraggeber ist der in Textform abgeschlossene Vertrag über die Erbringung einer Leistung durch kopf & byte einschließlich dieser AGB maßgeblich. Der Textform wird per E-Mail genüge getan. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartnern zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Nebenabreden und Ergänzungen zu dem abgeschlossenen Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt wird. § 1 Abs. 4 dieser AGB bleibt unberührt.
(5) Abweichend von vorstehendem Absatz 4 Satz 1 genügt für den Vertragsschluss auch, wenn der Auftraggeber per E-Mail die Annahme des Angebotes mitteilt. Ebenfalls gilt die Bezahlung einer Abschlags- oder Endrechnung als Zustimmung des Auftragsgebers zum Angebot.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
(1) Die vereinbarten Preise gelten für den im unterzeichneten Vertrag, sonst im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von kopf & byte, aufgeführten Leistungs- bzw. Lieferungsumfang. Nachträglich beauftragte Änderungswünsche und Zusatzleistungen (einschließlich Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert berechnet.
(2) Sofern im Angebot nicht explizit ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Der für die Erbringung der Leistung im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand versteht sich als Schätzwerten; maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.
(3) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige im Interesse des Auftraggebers getätigte Auslagen (z.B. Lizenzgebühren, Anmelde- und Registergebühren) werden gesondert erstattet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten (z. B. Grafikdesign usw.), deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggebern weiterberechnet wird, berechnet kopf & byte einen Handling-Aufwand (Handling Fee) in Höhe von 15 v. H.
(4) Haben die Vertragspartner keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von kopf & byte getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von kopf & byte für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
(4) Bei Verträgen auf Stundenbasis sowie bei Laufzeitverträgen mit festen Pauschalen werden die Leistungen von kopf & byte monatlich jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt. Bei Einzelaufträgen, Änderungswünschen und Zusatzleistungen mit geringem Umfang hat kopf & byte das Recht, die komplette Leistung erst nach Leistungserbringung in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Festpreis stellt kopf & byte dem Auftragsgeber maximal monatlich Abschlagszahlungen in Rechnung. Der Abschlag entspricht dabei dem Teil vom Festpreis, zu dem die vereinbarte Leistung bereit erbracht ist. Dies gilt auch, wenn die Teilleistung noch nicht an den Auftraggeber übergeben ist. kopf & byte ist berechtigt, Leistungen nur gegen eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; dies gilt insbesondere bei Aufträgen von größerem Umfang und Arbeitsaufwand, wenn der Auftraggeber in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn kopf & byte nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der kopf & byte durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
(5) Die Rechnungen von kopf & byte sind innerhalb von 12 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei kopf & byte. Die Zahlung per Scheck sowie die Barzahlung sind ausgeschlossen.
(6) Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs sowie der gesetzlichen Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt. Ferner ist kopf & byte berechtigt, die von ihnen durchgeführten Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen. Ein mehr als zweimaliges Überschreiten der Zahlungsfrist stellt einen wichtigen Grund im Sinne der §§ 314, 626 BGB dar und berechtigt kopf & byte zur fristlosen Kündigung des Laufzeitvertrages, wenn auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände kopf & byte ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits entstandene Forderungen bleiben im Falle der Vertragsbeendigung weiterhin zur Zahlung fällig. Das Recht der kopf & byte, von einem Einzelauftrag zurückzutreten, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Änderungswünsche, Zusatzleistungen
(1) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der unterzeichnete Vertrag, sonst das Angebot oder die Auftragsbestätigung von kopf & byte. Änderungswünsche in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Leistung von kopf & byte und Zusatzleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum hinausgehen, können auch per E-Mail bei kopf & byte angefragt und übermittelt werden.
(2) kopf & byte kann die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen verweigern, wenn die Erbringung dieser Leistungen mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre. Die Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen kann kopf & byte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen oder ablehnen.
(3) Bei Anfragen per E-Mail wird die Annahme oder Ablehnung der Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen durch kopf & byte ebenfalls per E-Mail erklärt.
(4) Für die Erfüllung der Änderungswünsche bzw. Erbringung der Zusatzleistungen fällt eine zusätzliche Vergütung auf Stundenbasis an, sofern nicht zwischen den Vertragspartnern ein Fixpreis für die Änderungen bzw. Zusatzleistungen vereinbart wird. War für die ursprüngliche Leistung von kopf & byte ein Fixpreis vereinbart worden, so informieren kopf & byte den Auftraggeber vorab über den angesetzten Stundensatz und die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten. Sofern für die ursprüngliche Leistung von kopf & byte bereits ein Stundensatz vereinbart war, gilt dieser Stundensatz auch für die Änderungen und Zusatzleistungen. In diesem Fall wird der Auftraggeber nur auf Anfrage über die voraussichtliche Dauer informiert. Zu vergüten sind auch der Aufwand für die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags sowie etwaige aus dem Änderungswunsch resultierenden Stillstandszeiten.
(5) Der bei einer Abrechnung auf Stundenbasis für die Erbringung der Änderungswünsche oder Zusatzleistungen im Voraus angegebene erforderliche Zeitaufwand beruht auf Schätzwerten. Maßgeblich ist der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand.
(6) Änderungswünsche und Zusatzleistungen können einen Einfluss auf die zeitliche Fertigstellung des Auftrags haben. Mit der Beauftragung solcher erklärt sich der Auftraggeber mit einer Verlängerung der Lieferzeiten in angemessenem Umfang einverstanden. Auf Wunsch nennt kopf & byte dem Auftraggeber den zu erwarteten Einfluss auf die Lieferzeit.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt kopf & byte bei der Erfüllung vertraglich geschuldeter Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird kopf & byte hinsichtlich der von kopf & byte zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
(2) Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
(3) Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, kopf & byte im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese kopf & byte umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass kopf & byte die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
(4) Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.
(5) Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von kopf & byte tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. kopf & byte hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn kopf & byte aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
§ 6 Leistungserbringung, Termine, Verzögerungen
(1) kopf & byte kann im Rahmen des vertraglich Vereinbarten frei über Inhalt, Art und Weise, Umfang, Zeit und Ort der Leistungserbringung bestimmen. kopf & byte kann auch freie Mitarbeiter und andere Subunternehmer bei der Leistungserbringung einsetzen.
(2) Die im unterzeichneten Vertrag – sonst die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von kopf & byte – genannten Termine sind verbindlich. Die dort genannten Termine sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, hat kopf & byte nicht zu vertreten und berechtigen diese, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- und Planungszeit hinauszuschieben. kopf & byte wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängern vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen zu Beginn oder während der Laufzeit eines Vertrages die Mindestvertragslaufzeit um den Verzögerungszeitraum.
§ 7 Abnahme, Korrektur
(1) Nach Aufforderung durch kopf & byte ist der Auftraggeber zur Abnahme bzw. Korrektur der von den kopf & byte erbrachten Leistung, insbesondere auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung verpflichtet. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des vertraglich Vereinbarten besteht Gestaltungsfreiheit.
(2) Versäumt es der Auftraggeber, die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung zu erklären bzw. innerhalb dieser Frist eine Korrektur zu fordern, so gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von kopf & byte.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ingersheim, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet kopf & byte auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installationshandlung vorgenommen wird.
§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) kopf & byte behält sich das Eigentum bzw. Urheberrecht an allen von ihnen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber im Rahmen eines Angebots zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung seitens kopf & byte weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von kopf & byte diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
(2) Die von kopf & byte erbrachten Leistungen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, etwaige Patentrechte, Markenrechte und sonstige immaterialgüterrechtliche Schutzrechte stehen ausschließlich kopf & byte zu.
(3) An den für den Auftraggeber von kopf & byte erstellten Produkten erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erstellten Produkte nach Maßgabe des Vertragszwecks zu nutzen. Das Nutzungsrecht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die von kopf & byte erbrachten Leistungen selbst im eigenen Betrieb und für eigene Zwecke zu nutzen und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von kopf & byte nicht an Dritte weitergeben oder weiterverkaufen; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Produkten, die ihrem Zweck nach für eine Verbreitung an Dritte bestimmt sind (z.B. Anwendungen zur Nutzung von Auftraggebern des Auftraggebers). Verstößt der Auftraggeber hiergegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten gemäß § 3 dieser AGB auch nach angemessener Fristsetzung nicht nach, erlischt das Nutzungsrecht bzw. ruht für die Zeit der Vertragsverletzung und kopf & byte ist berechtigt, die Nutzung ihrer immaterialgüterrechtlich geschützten Werke zu untersagen. Ist Software der Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er über alle Rechte zur Veränderung und Veröffentlichung an Texten, Schriftarten, Bildern und allen anderen urheberechtlich geschützten Materialien verfügt, die er kopf & byte zur Nutzung für die Bearbeitung des vereinbarten Auftrags oder für die Verwendung innerhalb der von kopf & byte entwickelten Anwendung zur Verfügung stellt. Er steht ferner dafür ein, dass er über das Recht verfügt, die Nutzungsrechte dieses Materials an kopf & byte zu übertragen, damit kopf & byte diese Materialien verwendet und gegebenenfalls in seinem Namen veröffentlicht. Eine Haftung von kopf & byte aus der Verletzung von Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten Dritter an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien ist ausgeschlossen.
(5) Unterliegt der Auftraggeber besonderen Kennzeichnungspflichten bei der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschützten Materials (z.B. lizenzrechtliche Auflagen bei sogenannten Stock-Bildern), muss er kopf & byte ausdrücklich schriftlich davon in Kenntnis setzen und entsprechende Handlungsanweisungen erteilen.
(6) Erhält kopf & byte keine weiteren Informationen zum übermittelten Material, können sie davon ausgehen, dieses Material frei für den Auftraggeber verwenden zu können. Das schließt ein, Texte inhaltlich zu verändern, zu ergänzen oder zu kürzen, Bilder und anderes urheberrechtlich oder anderweitig immaterialgüterrechtlich geschütztes Material zuzuschneiden, zu ergänzen, zu verfremden oder im Sinne des Auftraggebers zu verändern und in seinem Namen ohne Angabe von Quellen im Rahmen des Auftrags oder im Rahmen von anderen Aufträgen für denselben Auftraggeber zu veröffentlichen.
§ 10 Datenschutz, Passwortsicherheit
(1) kopf & byte ist berechtigt, die den jeweiligen Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
(2) Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies (beispielsweise bei der Anmeldung von Domains o.ä.) Gegenstand des Vertrages oder zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Offenlegung nach gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung zu erfolgen hat.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, Passwörter, personenbezogene Daten und andere hochsensible Informationen nur sicher zu übertragen.
(4) Die gesetzlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bleiben unberührt.
§ 11 Auftragsdatenverarbeitung
(1) Gegenstand und Dauer der Vereinbarung ergeben sich aus dem individuellen Vertrags- oder Angebotstext sowie den allgemeinen Laufzeiten aus § 14 „Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen“.
(2) Es kann zu den Aufgaben von kopf & byte gehören, für den Auftraggeber personenbezogene Daten zu überarbeiten und / oder diese in Drittsysteme zu übertragen.
(3) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Datenweitergabe die dafür notwendige Erlaubnis zu haben.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der von kopf & byte getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der im individuellen Vertrag und diesen AGB festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.
(6) kopf & byte verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers sowie nach geltenden Gesetzen. kopf & byte verwenden die zur Verarbeitung überlassenen Daten zu keinem anderen Zweck wie den durch den Auftraggeber beabsichtigten.
(7) kopf & byte sichert zu, ihnen überlassene personenbezogene Daten auf Verlangen des Auftraggebers zu berichtigen oder zu löschen.
(8) kopf & byte erkläret sich damit einverstanden, über die Einhaltung der Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit jederzeit Auskunft zu erteilen.
(9) kopf & byte teilt dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße oder den Verdacht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in Bezug auf personenbezogene Daten verstoßen zu haben mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO.
(10) kopf & byte sichert zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Auftraggeber darf kopf & byte nur nach vorheriger Weisung durchführen.
(11) kopf & byte speichert alle Daten ausschließlich in einem sicheren DSGVO-konformen Cloudspeicher sowie auf verschlüsselten und passwortgeschützten Endgeräten. Die eingesetzten Betriebssysteme sowie die genutzte Software werden stets aktuell gehalten. Alle Mitarbeitenden von kopf & byte werden auf mögliche Gefahren und deren Abwehr geschult. Die durch die DSGVO geforderten Dokumentationen können auf Anfrage eingesehen werden. kopf & byte sichert zu, dass sie über alle Speicherorte personenbezogener Daten und deren Kopien in ihren Systemen jederzeit Auskunft geben können.
§ 12 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, den Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie sämtliche bei der Anbahnung oder Durchführung ihrer Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, wirtschaftliche Verhältnisse und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Sie gilt ferner nicht, soweit ein Vertragspartner aufgrund gesetzlicher oder börsenrechtlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist.
(2) Die Vertragspartner verwahren und sichern ihnen zur Verfügung gestellte vertrauliche Unterlagen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Sie belehren ihre jeweiligen Mitarbeiter über die Geheimhaltungspflicht.
(3) Die Vertragspartner sind verpflichtet, auf Verlangen des jeweils anderen Vertragspartners die ihnen übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den anderen Vertragspartner herauszugeben, es sei denn, sie können ein berechtigtes Interesse am Besitz der Unterlagen geltend machen.
§ 13 Gewährleistung, Haftung, Verjährung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bestimmen sich die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers und die Haftung von kopf & byte bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) kopf & byte haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In sonstigen Fällen haftet kopf & byte – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden kopf & byte nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben (z.B. Erfüllungsgehilfen).
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht, soweit kopf & byte einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.
(4) kopf & byte ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist kopf & byte nicht verpflichtet, die Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Rechtssicherheit der von kopf & byte erstellten Anwendungen.
(5) kopf & byte übernimmt ausdrücklich keine Gewähr bzw. Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen.
(6) Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen
(1) Laufzeitverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, d.h. sie können frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Beginn des Leistungszeitraums der monatlich in Rechnung gestellten Positionen. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit einen Monat zum Quartalsende. kopf & byte kann aus wichtigem Grunde fristlos kündigen, bspw. bei ausbleibender Zahlung des Auftraggebers oder bei ausbleibender Mitwirkung nach §5 dieser AGB.
(2) Sollte nichts anderes vereinbart sein, können technische Dienstleistungen vom Auftraggeber jährlich zum Quartalsende mit 30 Tagen Frist gekündigt werden. Sollte keine Kündigung eingehen verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate. Technische Dienstleistungen sind bspw. Webhosting.
Sollten die Lieferanten der technischen Dienstleistungen ihren Dienst einstellen oder nicht mehr erfüllen können, kündigen, die Preise erhöhen oder anderweitig ihre Vertragsbedingungen oder Dienstleistungen anpassen, kann kopf & byte dem Auftraggeber zum Termin der Änderung kündigen.
§ 15 Reisekosten, Spesen
(1) Anfahrten im Umkreis von 20 Kilometern Fahrtstrecke ab Ingersheim werden nicht in Rechnung gestellt.
(2) Bei Anfahrten von mehr als 20 km, die durch den jeweiligen Auftrag veranlasst sind, werden im Falle einer PKW-Anfahrt 0,70 € pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt; bei Flugreisen trägt der Auftraggeber die Kosten für die economy class, bei Bahnreisen für die 2. Wagenklasse. Der Auftraggeber hat aufgrund des jeweiligen Auftrags erforderliche und angemessene Übernachtungskosten zu erstatten.
(3) Bei innerdeutschen Reisetätigkeiten, die durch den jeweiligen Auftrag veranlasst sind, werden für jeden Arbeitstag und Mitarbeitenden von kopf & byte, folgende Verpflegungspauschalen in Rechnung gestellt: Ab 8 Stunden Abwesenheit von Ingersheim 14,00 €, bei 24 Stunden Abwesenheit von Ingersheim 28,00 €. Für Auslandsreisen bemessen sich die Spesen an den geltenden steuerfreien Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen gemäß Bundesministerium der Finanzen.
§ 16 Referenznennung, Eigenwerbung
kopf & byte darf den Auftraggeber auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen. Dies gilt auch über den Vertrag hinaus.
§ 17 Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Vertragsparteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeitenden von kopf & byte abzuwerben oder ohne Zustimmung von kopf & byte anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, kopf & byte eine Vertragsstrafe der Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeitenden, mindestens jedoch 12.000 EUR, zu bezahlen.
§ 18 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen kopf & byte und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen kopf & byte und dem Auftraggeber (einschließlich solcher über das Bestehen oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses) sind in erster Instanz die Gerichte in Besigheim ausschließlich zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.